Drohnenkauf ab 2021 – wir klären die wichtigsten Fragen für euch
Am 01. Januar 2021 war es soweit: Die von der EASA (Europäische Luftfahrtbehörde) ausgearbeiteten Regelungen zum Drohnenbetrieb werden europaweit umgesetzt. Die Regelungen werden in den EU-Verordnungen 2019/947, des Weiteren 2020/639 und 2020/746 dargelegt. Im Folgenden klären wir die wichtigsten Fragen für jeden, der sich eine Drohne zulegen möchte oder weiterhin EU-konform fliegen möchte.
1. Muss ich mich und/oder die Drohne registrieren?
In fast allen Fällen müsst ihr euch als Drohnenpilot registrieren. Die einzige Ausnahme wäre, wenn ihr eine Drohne unter 250g und OHNE Kamera fliegt. Die Drohne selbst muss nicht registriert werden. Jedoch muss eure Registrierungsnummer als Drohnenpilot aufgeklebt sein (auf allen Drohnen, die Ihr steuert). Die Registrierung kann schnell und kostenlos unter folgendem Link erfolgen: Zur Registrierung
2. Brauche ich ab sofort eine Fluggenehmigung (Aufstiegsgenehmigung)?
Nach der neuen EU-Verordnung werden Drohnenflüge in 3 Betriebskategorien eingeteilt (geordnet nach Risikoausmaß). Die Kategorien sind „Open“, „Specific“ und „Certified“. Im privaten Gebrauch betrachten wir meist nur die „Open“-Kategorie, welche genehmigungsfrei ist. Für „Specific“ und „Certified“ werden spezielle Genehmigungen und Risikobewertungen benötigt.
3. Wann fliege ich in der „Open“-Kategorie? Wie ist sie definiert?
Allgemeine Vorgaben der "Open"-Kategorie umfassen folgende Punkte:
- Maximale Abflugmasse der Drohne unter 25kg (MTOM!)
- Max. Flughöhe 120m über Grund
- Stetiger Sichtkontakt zur Drohne (oder max. 50m Abstand im Follow-Me Modus)
- Mindestalter 16 Jahre (oder unter Aufsicht eines Fernpiloten mit nötigen Kompetenznachweisen)
- Kein Abwurf von Gegenständen, kein Transport gefährlicher Güter
Des Weiteren sind 3 Unterkategorien (A1, A2 und A3) nach Drohnenzertifizierung und Art des Flugbetriebs zu unterschieden, für eine Zuordnung in die „Open“-Kategorie:
Open-A1:
Umfasst Drohnen:
- Unter 250g (C0-Drohne)
- Zwischen 250g und 900g (C1-Drohne) nur mit EU-Kompetenznachweis (s. Frage 5)
Ohne Genehmigung möglich:
- Ihr dürft in der Nähe von unbeteiligten Personen (nicht Menschenansammlungen) fliegen. Ein Überflug sollte jedoch verhindert werden, bzw. im ungewollten Falle so kurz wie möglich erfolgen.
Open-A2:
Umfasst Drohnen:
- Zwischen 900g und 4kg (C2-Drohne)
- Benötigt EU-Kompetenznachweis & EU-Fernpilotenzeugnis! (s. Frage 5)
- Drohne benötigt Elektronische ID
Ohne Genehmigung möglich:
- Ihr dürft in sicherer Entfernung (mind. 30m) zu unbeteiligten Personen fliegen
Open-A3:
Umfasst Drohnen:
- Zwischen 4kg und 25kg (C3- oder C4-Drohne)
- Benötigt EU-Kompetenznachweis & EU-Fernpilotenzeugnis! (s. Frage 4)
- C3 Drohnen benötigen E-ID, C4 nicht zwingend
Ohne Genehmigung möglich:
- Ihr dürft in einem Gebiet fliegen, bei dem „nach vernünftigem Ermessen“ davon ausgegangen werden kann, dass keine unbeteiligten Personen gefährdet werden. Ihr müsst einen Mindestabstand (150m) zum urbanen Raum (Wohnviertel, Gewerbe- & Industriegebiete, etc.) einhalten.
4. Gibt es weitere Bestimmungen wo ich fliegen darf?
Ja, denn zusätzlich muss sich an geografische Flugbeschränkungen (und Flugverbotszonen) gehalten werden. Diese Zonen werden weiterhin auf nationaler Ebene bestimmt und gelten zusätzlich zur EU-Verordnung. Die Flugbeschränkungen und Verbote wurden bspw. in Deutschland allgemein in der LuftVO 21 bestimmt. So gelten weiterhin für genehmigugnsfreie Flüge:
- 1,5 km Abstand zu Flugplätzen
- 100 m Abstand zu Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen / Oberleitungen und Kraftwerken / Unglücksorten etc.
- kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250g ohne Kamera
5. Benötige ich einen „Drohnen-Führerschein“?
"Kleiner" Drohnenführerschein: der EU-Kompetenznachweis:
Sobald eure Drohne ein maximales Abfluggewicht von 250g übersteigt (ab C1 Klasse), benötigt ihr mindestens den "kleinen" EU-Kompetenznachweis. Jedoch keine Angst, der Nachweis wird lediglich durch einen kurzen Onlinetest mit 30 Multiple-Choice Fragen erlangt. Auch bescheinigt dieser vielmehr ein risikobewusstes Verhalten, als ein vertieftes Fachwissen des Piloten. Mit dem Kompetenznachweis dürft ihr in den Kategorien A1 und A3 fliegen. Der A1/A3 Kompetenznachweis wird ebenfalls hier durchgeführt. Hier bekommt ihr auch die dazugehörigen Lernmaterialien gestellt.
"Großer" Drohnenführerschein: das EU-Fernpilotenzeugnis
Für die Kategorie A2 benötigt ihr den EU-Fernpilotenzeugnis. Dieses umfasst eine Theorieprüfung bei einer zertifizierten Stelle vor Ort und kann ebenfalls im Selbststudium erlernt werden. Dies kann beispielsweise bei unserem Partner U-Rob erfolgen.
6. Was ist der Unterschied zwischen C0-C4 EU-klassifizierten und vorhandenen Drohnen (Bestandsdrohnen)?
Ab 2021 bekommen alle Drohnen eine C0 bis C4 Klassifizierung (CE-Zeichen) für die EU. Anhand dieser Zeichen erkennt ihr leicht, in welcher Kategorie (A1, A2 oder A3) ihr euch befindet. Für die Zertifizierung spielt jedoch nicht nur das Gewicht eine Rolle, sondern auch etwaige Sicherheitsfeatures, die Drohnenform (scharfe Kanten, etc.), Höchstgeschwindigkeiten, etc.
Aus diesem Grund gibt es Stand Januar 2021 noch keine einzige Drohne, welche diese Zertifizierung besitzt. Wir nennen diese Drohnen „Bestandsdrohnen“. In einer Übergangsphase bis zum 31.12.2022 dürfen diese weiterhin mit bestimmten Sonderregelungen (positive Ausnahmen) geflogen werden.
7. Wie sind die Sonderregelungen für Bestandsdrohnen
Während der Übergangsphase bis 31.12.2022 dürfen Bestandsdrohnen folgendermaßen geflogen werden:
Bestandsdrohnen unter 500g
- haben einen Vorteil gegenüber den EU-zertifizierten C1 Drohnen
- dürfen OHNE EU-Kompetenznachweis in der Kategorie A1 geflogen werden
Drohnen zwischen 500g und 2kg
- haben einen Nachteil gegenüber den EU-zertifizierten C1 Drohnen
- dürfen in Kategorie „ähnlich“ A2 fliegen (50m Abstand zu unbeteiligten Personen, 150m zu urbanem Raum), wenn ein EU-Fernpilotenzeugnis vorliegt
- ab 2023 dürfen diese Drohnen nur noch in der Kategorie A3 (mit einem EU-Kompetenznachweis) geflogen werden
Drohnen zwischen 2kg und 25kg
- dürfen nur in Kategorie A3 fliegen
- benötigen einen EU-Kompetenznachweis
Quelle: https://www.lba.de/DE/Betrieb/Unbemannte_Luftfahrtsysteme/FAQ/FAQ_Betrieb_UAS_12_2020/FAQ_node.html
8. Benötige ich eine Drohnenversicherung?
Ja, diese ist zwar nicht in der EU-Verordnung enthalten, ist aber in Deutschland vorgeschrieben. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung bekommt ihr bereits für wenige Euro im Jahr und ist bei fast allen gängigen Versicherungen bereits als Zusatz der normalen Haftpflichtversicherung verfügbar.
9. Gilt mein deutscher Kenntnisnachweis weiterhin?
Der deutsche Kenntnisnachweis nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 LuftVO ist weiterhin bis Ende 2021 gültig. Er ist in dieser Zeit gleichwertig mit dem EU-Kompetenznachweis UND dem EU-Fernpilotenzeugnis zusammen! Nach der Übergangsphase kann der Kenntnisnachweis in einen EU-Kompetenznachweis überschrieben werden. Dies wird jedoch nicht empfohlen, da die Umschreibung teurer sein wird als der neue EU-Kompetenznachweis. Außerdem ist die Gültigkeit von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum, nicht ab Umschreibungsdatum.
10. Beispiele Parrot Anafi, DJI Mavic Air 2, DJI Mavic Pro
1. Parrot Anafi:
- Abfluggewicht (MTOM) von ca. 375g
- Sonderbestimmungen für Bestandsdrohnen (unter 500g):
- Zulässig für Kategorie A1
- Kein EU-Kompetenznachweis nötig
- Ihr benötigt:
- Drohnen-Haftpflichtversicherung
- Online-Registrierung als Fernpilot
- Fernpiloten ID auf Drohne
2. DJI Mavic Air 2:
- Abfluggewicht (MTOM) von ca. 570g
- Sonderbestimmungen für Bestandsdrohnen (zwischen 500g und 2kg):
- Nicht zulässig(!) für Flug in Kategorie A1 (über 500g)
- Flug in Kategorie A2 zulässig mit EU-Fernpilotenzeugnis (großer Drohnenführerschein)
- Flug in Kategorie A3 zulässig mit EU-Kompetenznachweis (kleiner Drohnenführerschein)
- Ihr benötigt:
- Drohnen-Haftpflichtversicherung
- Online-Registrierung als Fernpilot
- Fernpiloten ID auf Drohne
- Je nach gewünschter Betriebsumgebung (A2 o. A3) den EU-Kompetenznachweis oder Fernpilotenzeugnis
3. DJI Mavic 2 Pro/Zoom:
- Abfluggewicht (MTOM) von ca. 907g
- Sonderbestimmungen für Bestandsdrohnen (zwischen 500g und 2kg):
- Nicht zulässig(!) für Flug in Kategorie A1 (über 500g)
- Flug in Kategorie A2 zulässig mit EU-Fernpilotenzeugnis (großer Drohnenführerschein)
- Flug in Kategorie A3 zulässig mit EU-Kompetenznachweis (kleiner Drohnenführerschein)
- Ihr benötigt:
- Drohnen-Haftpflichtversicherung
- Online-Registrierung als Fernpilot
- Fernpiloten ID auf Drohne
- Je nach gewünschter Betriebsumgebung (A2 o. A3) den EU-Kompetenznachweis oder Fernpilotenzeugnis