Aktuelle Neuigkeiten bei Dronivo
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Übergangsfrist mit Durchführungsverordnung (EU) 2022/425 verlängert
Maria Rossberg
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Dronivo - Ihr Experte für Drohnen in Deutschland Hobby, Behörde BOS, Industrie & Professional
Gute Neuigkeiten für Fernpiloten und Drohnenunternehmen! Am 14.03.2022 beschloss die EU, die Übergangsfrist der Durchführungsverordnung vom 01.01.2023 auf den 01.01.2024 zu verlängern. Der Entschluss wurde gefasst, da die geplanten C-Klassifizierungen von Drohnen mehr Zeit beanspruchen, als zunächst vermutet. Mit der Fristverlängerung soll gewährleistet werden, dass für Bestandsdrohnen weiterhin die Betriebserlaubnis gilt, bis zertifizierte Drohnen in Märkten erhältlich sind.
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